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Handy - Seite - News ! Wege aus der Krise bei Überschuldung

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 01. Dezember 2011 von Handy-Infos

Handy Infos
Handy News @ Handy-Infos-123.de | Seriöse Hilfe bei Überschuldung?
Freie-PM.de: Vorsicht vor unseriösen Beratungsangeboten

Statistiken zufolge waren am 1. Oktober 2011 insgesamt 9,38 Prozent aller erwachsenen Deutschen überschuldet. Das bedeutet: 6,41 Millionen Menschen konnten ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und wurden nicht mehr als kreditwürdig angesehen. Durch eine leicht verbesserte Konjunkturlage ist die Zahl gegenüber 2010 etwas gesunken: hier lag die Quote noch bei 9,50 Prozent. Für die Betroffenen ein geringer Trost, denn der Weg aus der Schuldenfalle ist alles andere als einfach. Als Hauptursachen für Überschuldung werden Arbeitslosigkeit, Trennung vom Lebenspartner, Krankheit und falsches Konsumverhalten angesehen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung bietet Tipps für Betroffene.

Problem Überschuldung
Günstige Verbraucherkredite für Konsumgüter, das Bezahlen per Kreditkarte, Leasingangebote für Autos und Möbel, sie alle erleichtern es, Schulden zu machen - doch wenn plötzlich die Einkünfte sinken, wird schnell der Überziehungskredit zur einzigen Lösung. Wer einmal in der Schuldenfalle sitzt, kommt nur schwer wieder heraus. Den Weg in die Verbraucherinsolvenz schlägt man meist nur ungern ein - da werden Hilfsangebote anderer Art gern ausprobiert. Verschiedenartige Schuldnerberatungsstellen bieten ihre Hilfe an. Meist muss der Schuldner von sich aus an solche Stellen herantreten. In vielen Fällen wird ihm dies jedoch erspart: Etwa, wenn er einen freundlichen Brief von einer Schuldnerberatung erhält, die ihm ihre Hilfe anbietet. "Doch hier ist Vorsicht geboten, denn nicht alle Angebote, die Hilfe versprechen, sind auch seriös", warnt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Falsche Versprechungen und unseriöse Berater
In den letzten Jahren sind immer mehr unseriöse Schuldnerberatungen in Deutschland auffällig geworden. Geworben wird über Annoncen oder gar durch direkte briefliche Kontaktaufnahme. Die Adressen der angeschriebenen Personen stammen dabei aus gekauften Adressenverzeichnissen mehr oder weniger zweifelhafter Herkunft. Bei Kontaktaufnahme bietet eine freundliche Person die Lösung des Schuldenproblems an - ganz ohne Verbraucherinsolvenz, ohne Behörden und Banken. Bald folgt der Besuch eines Beraters. Dieser prüft die Finanzlage seines neuen Schützlings und schließt einen Vertrag ab. Der Schuldner verpflichtet sich darin, monatlich den Betrag, den er sich gerade noch leisten kann, an die Schuldnerberatung zu überweisen. Diese soll dann einen Tilgungsplan erarbeiten, mit den Gläubigern verhandeln und das Geld häppchenweise zur Bezahlung der Schulden verwenden. Oft wird darauf verwiesen, dass die eigentlichen Verhandlungen mit den Gläubigern ein Rechtsanwalt erledigt. Natürlich wird auch eine Gebühr fällig, oft ein paar Tausend Euro. Schnell ist die Verwandtschaft angepumpt und das Geld gezahlt - eine schuldenfreie Zukunft winkt. Und der Berater fährt ab - unter Mitnahme eines großen Schuhkartons voller unbezahlter Rechnungen und Mahnungen. Wochen später folgt oft das böse Erwachen: Denn die monatlichen Raten kommen nicht bei den Gläubigern an, ja diese wissen gar nichts von der Tätigkeit einer Schuldnerberatung. Auf Nachfrage stellt sich heraus, dass alles Geld für Gebühren und Auslagen draufgegangen ist - aber ganz bestimmt bekämen die Gläubiger die nächste Rate, so die häufige Beruhigung. Dies geschieht jedoch nicht: Am Ende steht der Schuldner mit noch weniger Geld da als zuvor und womöglich mit einer zusätzlichen Gebührenrechnung der Beratungsstelle oder des mit dieser zusammenarbeitenden Rechtsanwaltes. Vielleicht wurde im Beratungsgespräch behauptet, dass für die Dienste beider eine staatliche Beratungshilfe in Anspruch genommen werden könne. "Darüber entscheidet jedoch das Amtsgericht, und die Handhabung ist von Gericht zu Gericht verschieden", erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin. Für den Schuldner ist die Lage nun noch schwieriger geworden - zumal er auch noch sämtliche Belege und Unterlagen zu seiner finanziellen Situation verloren hat.

Wo bekomme ich seriöse Hilfe?
"Auf derartige Angebote sollten sich Schuldner nicht einlassen", rät die D.A.S. Juristin. Zwar ist nicht jede kommerzielle Schuldnerberatung notwendigerweise unseriös. Bei den Verbraucherzentralen werden aber immer mehr Fälle bekannt, in denen Schuldner um ihr letztes Geld gebracht wurden. Hohe Gebührenforderungen schon bei Vertragsabschluss sind ein Zeichen, dass Vorsicht angebracht ist. Überhöhte Beratungshonorare können den Straftatbestand des Wuchers erfüllen (§ 291 StGB). Deshalb sollten sich Schuldner immer zuerst gründlich über den Berater informieren, dem sie ihr Vertrauen schenken - besonders dann, wenn sich dieser ungefragt bei ihnen meldet. Auf der sicheren Seite ist man bei den Schuldnerberatungsstellen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband etc.), von Verbraucherschutzorganisationen, Gemeinden, Städten und Landkreisen. Deren Beratung ist meist kostenlos - allerdings kann es etwas dauern, bis man einen Termin bekommt. Auch ein Rechtsanwalt kann in Anspruch genommen werden. Hier wird jedoch ein Honorar fällig, das oft nicht durch staatliche Hilfen abgedeckt ist.

Verbraucherinsolvenzverfahren und Pfändungsschutzkonto
Wer sich endgültig von seinen Schulden verabschieden möchte, wählt oft den Weg über das Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Schuldner versucht dabei so viel wie möglich zu tilgen. Nach einer sechsjährigen Periode des Wohlverhaltens, d.h. ohne Geldverschwendung und neue Verschuldung, kann eine Restschuldbefreiung stattfinden. Eine Beratung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens darf nur eine nach § 305 InsO anerkannte Stelle durchführen. Diese Stelle kann ihre Berechtigung gegenüber dem Schuldner auch nachweisen. Vielen kommerziellen Beratungsstellen fehlt jedoch der behördliche Segen. Erweckt ein kommerzieller Schuldnerberater fälschlicherweise den Eindruck, eine staatliche Anerkennung nach § 305 InsO zu besitzen, kann er sich strafbar machen (AG Westerburg, Az. 23 C 321/09). "Eine Art "Erste Hilfe" für verschuldete Menschen bildet das Pfändungsschutzkonto", erklärt Anne Kronzucker: Seit Juli 2010 sind Geldinstitute verpflichtet, auf Antrag eines Bestandskunden ein Girokonto in ein solches Konto umzuwandeln. Auf diesem Konto besteht dann Pfändungsschutz für einen Betrag von monatlich 930 Euro, über den der Schuldner zur Deckung seines Lebensunterhaltes frei verfügen kann. Verbraucht er einen Teil des Betrages nicht, wird dieser auf den nächsten Monat übertragen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 6.650

Kurzfassung:
Wege aus der Schuldenfalle
Vorsicht vor unseriösen Schuldnerberatungen

Über sechs Millionen erwachsene Deutsche sind zurzeit überschuldet - die Hauptursachen sind Arbeitslosigkeit, Trennung vom Lebenspartner, Krankheit und falsches Konsumverhalten. Denn es ist nur allzu leicht, Verbraucherkredite aufzunehmen, per Kreditkarte zu zahlen oder hohe Handyrechnungen anzusammeln. Hilfe für hoch verschuldete Menschen bieten verschiedenartige Schuldnerberatungen. Verbraucherschützer klagen zunehmend über unseriöse Machenschaften: So sprechen manche kommerziellen Berater den Schuldner per Annonce oder direkt per Brief an, um unbürokratische Hilfe anzubieten. Ein Tilgungsplan soll erarbeitet werden, der Schuldner soll einen monatlichen Betrag an das Beratungsunternehmen zahlen, mit dem dann häppchenweise die Gläubiger befriedigt werden. Das Ergebnis: oft nur Kosten, denn die Schuldnerberatung stellt hohe Gebührenrechnungen, das Geld kommt nie bei den Gläubigern an. Meist sind auch noch alle finanziellen Unterlagen des Schuldners aus der Hand gegeben und verloren. "Empfehlenswert ist es, eine der Schuldnerberatungsstellen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zu nutzen (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz etc.) oder von Verbraucherschutzorganisationen, Gemeinden, Städten und Landkreisen. Deren Beratung ist meist kostenlos. In jedem Fall gilt: Holen Sie erst Informationen über die Beratungsstelle ein, bevor Sie etwas unterzeichnen - besonders dann, wenn die Kontaktaufnahme nicht von Ihnen selbst ausging", fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen. Eine Beratung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens darf nur eine nach § 305 InsO anerkannte Stelle durchführen - und diese Stelle kann ihre Berechtigung gegenüber dem Schuldner auch nachweisen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.859

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Schuldnerberatung/Bild1.jpg bzw. Bild2 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613
www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de

(Interessante Handy News, Infos & Tipps @ Handy-Info-123.de.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Vorsicht vor unseriösen Beratungsangeboten

Statistiken zufolge waren am 1. Oktober 2011 insgesamt 9,38 Prozent aller erwachsenen Deutschen überschuldet. Das bedeutet: 6,41 Millionen Menschen konnten ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und wurden nicht mehr als kreditwürdig angesehen. Durch eine leicht verbesserte Konjunkturlage ist die Zahl gegenüber 2010 etwas gesunken: hier lag die Quote noch bei 9,50 Prozent. Für die Betroffenen ein geringer Trost, denn der Weg aus der Schuldenfalle ist alles andere als einfach. Als Hauptursachen für Überschuldung werden Arbeitslosigkeit, Trennung vom Lebenspartner, Krankheit und falsches Konsumverhalten angesehen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung bietet Tipps für Betroffene.

Problem Überschuldung
Günstige Verbraucherkredite für Konsumgüter, das Bezahlen per Kreditkarte, Leasingangebote für Autos und Möbel, sie alle erleichtern es, Schulden zu machen - doch wenn plötzlich die Einkünfte sinken, wird schnell der Überziehungskredit zur einzigen Lösung. Wer einmal in der Schuldenfalle sitzt, kommt nur schwer wieder heraus. Den Weg in die Verbraucherinsolvenz schlägt man meist nur ungern ein - da werden Hilfsangebote anderer Art gern ausprobiert. Verschiedenartige Schuldnerberatungsstellen bieten ihre Hilfe an. Meist muss der Schuldner von sich aus an solche Stellen herantreten. In vielen Fällen wird ihm dies jedoch erspart: Etwa, wenn er einen freundlichen Brief von einer Schuldnerberatung erhält, die ihm ihre Hilfe anbietet. "Doch hier ist Vorsicht geboten, denn nicht alle Angebote, die Hilfe versprechen, sind auch seriös", warnt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Falsche Versprechungen und unseriöse Berater
In den letzten Jahren sind immer mehr unseriöse Schuldnerberatungen in Deutschland auffällig geworden. Geworben wird über Annoncen oder gar durch direkte briefliche Kontaktaufnahme. Die Adressen der angeschriebenen Personen stammen dabei aus gekauften Adressenverzeichnissen mehr oder weniger zweifelhafter Herkunft. Bei Kontaktaufnahme bietet eine freundliche Person die Lösung des Schuldenproblems an - ganz ohne Verbraucherinsolvenz, ohne Behörden und Banken. Bald folgt der Besuch eines Beraters. Dieser prüft die Finanzlage seines neuen Schützlings und schließt einen Vertrag ab. Der Schuldner verpflichtet sich darin, monatlich den Betrag, den er sich gerade noch leisten kann, an die Schuldnerberatung zu überweisen. Diese soll dann einen Tilgungsplan erarbeiten, mit den Gläubigern verhandeln und das Geld häppchenweise zur Bezahlung der Schulden verwenden. Oft wird darauf verwiesen, dass die eigentlichen Verhandlungen mit den Gläubigern ein Rechtsanwalt erledigt. Natürlich wird auch eine Gebühr fällig, oft ein paar Tausend Euro. Schnell ist die Verwandtschaft angepumpt und das Geld gezahlt - eine schuldenfreie Zukunft winkt. Und der Berater fährt ab - unter Mitnahme eines großen Schuhkartons voller unbezahlter Rechnungen und Mahnungen. Wochen später folgt oft das böse Erwachen: Denn die monatlichen Raten kommen nicht bei den Gläubigern an, ja diese wissen gar nichts von der Tätigkeit einer Schuldnerberatung. Auf Nachfrage stellt sich heraus, dass alles Geld für Gebühren und Auslagen draufgegangen ist - aber ganz bestimmt bekämen die Gläubiger die nächste Rate, so die häufige Beruhigung. Dies geschieht jedoch nicht: Am Ende steht der Schuldner mit noch weniger Geld da als zuvor und womöglich mit einer zusätzlichen Gebührenrechnung der Beratungsstelle oder des mit dieser zusammenarbeitenden Rechtsanwaltes. Vielleicht wurde im Beratungsgespräch behauptet, dass für die Dienste beider eine staatliche Beratungshilfe in Anspruch genommen werden könne. "Darüber entscheidet jedoch das Amtsgericht, und die Handhabung ist von Gericht zu Gericht verschieden", erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin. Für den Schuldner ist die Lage nun noch schwieriger geworden - zumal er auch noch sämtliche Belege und Unterlagen zu seiner finanziellen Situation verloren hat.

Wo bekomme ich seriöse Hilfe?
"Auf derartige Angebote sollten sich Schuldner nicht einlassen", rät die D.A.S. Juristin. Zwar ist nicht jede kommerzielle Schuldnerberatung notwendigerweise unseriös. Bei den Verbraucherzentralen werden aber immer mehr Fälle bekannt, in denen Schuldner um ihr letztes Geld gebracht wurden. Hohe Gebührenforderungen schon bei Vertragsabschluss sind ein Zeichen, dass Vorsicht angebracht ist. Überhöhte Beratungshonorare können den Straftatbestand des Wuchers erfüllen (§ 291 StGB). Deshalb sollten sich Schuldner immer zuerst gründlich über den Berater informieren, dem sie ihr Vertrauen schenken - besonders dann, wenn sich dieser ungefragt bei ihnen meldet. Auf der sicheren Seite ist man bei den Schuldnerberatungsstellen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband etc.), von Verbraucherschutzorganisationen, Gemeinden, Städten und Landkreisen. Deren Beratung ist meist kostenlos - allerdings kann es etwas dauern, bis man einen Termin bekommt. Auch ein Rechtsanwalt kann in Anspruch genommen werden. Hier wird jedoch ein Honorar fällig, das oft nicht durch staatliche Hilfen abgedeckt ist.

Verbraucherinsolvenzverfahren und Pfändungsschutzkonto
Wer sich endgültig von seinen Schulden verabschieden möchte, wählt oft den Weg über das Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Schuldner versucht dabei so viel wie möglich zu tilgen. Nach einer sechsjährigen Periode des Wohlverhaltens, d.h. ohne Geldverschwendung und neue Verschuldung, kann eine Restschuldbefreiung stattfinden. Eine Beratung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens darf nur eine nach § 305 InsO anerkannte Stelle durchführen. Diese Stelle kann ihre Berechtigung gegenüber dem Schuldner auch nachweisen. Vielen kommerziellen Beratungsstellen fehlt jedoch der behördliche Segen. Erweckt ein kommerzieller Schuldnerberater fälschlicherweise den Eindruck, eine staatliche Anerkennung nach § 305 InsO zu besitzen, kann er sich strafbar machen (AG Westerburg, Az. 23 C 321/09). "Eine Art "Erste Hilfe" für verschuldete Menschen bildet das Pfändungsschutzkonto", erklärt Anne Kronzucker: Seit Juli 2010 sind Geldinstitute verpflichtet, auf Antrag eines Bestandskunden ein Girokonto in ein solches Konto umzuwandeln. Auf diesem Konto besteht dann Pfändungsschutz für einen Betrag von monatlich 930 Euro, über den der Schuldner zur Deckung seines Lebensunterhaltes frei verfügen kann. Verbraucht er einen Teil des Betrages nicht, wird dieser auf den nächsten Monat übertragen.
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Vorsicht vor unseriösen Schuldnerberatungen

Über sechs Millionen erwachsene Deutsche sind zurzeit überschuldet - die Hauptursachen sind Arbeitslosigkeit, Trennung vom Lebenspartner, Krankheit und falsches Konsumverhalten. Denn es ist nur allzu leicht, Verbraucherkredite aufzunehmen, per Kreditkarte zu zahlen oder hohe Handyrechnungen anzusammeln. Hilfe für hoch verschuldete Menschen bieten verschiedenartige Schuldnerberatungen. Verbraucherschützer klagen zunehmend über unseriöse Machenschaften: So sprechen manche kommerziellen Berater den Schuldner per Annonce oder direkt per Brief an, um unbürokratische Hilfe anzubieten. Ein Tilgungsplan soll erarbeitet werden, der Schuldner soll einen monatlichen Betrag an das Beratungsunternehmen zahlen, mit dem dann häppchenweise die Gläubiger befriedigt werden. Das Ergebnis: oft nur Kosten, denn die Schuldnerberatung stellt hohe Gebührenrechnungen, das Geld kommt nie bei den Gläubigern an. Meist sind auch noch alle finanziellen Unterlagen des Schuldners aus der Hand gegeben und verloren. "Empfehlenswert ist es, eine der Schuldnerberatungsstellen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zu nutzen (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz etc.) oder von Verbraucherschutzorganisationen, Gemeinden, Städten und Landkreisen. Deren Beratung ist meist kostenlos. In jedem Fall gilt: Holen Sie erst Informationen über die Beratungsstelle ein, bevor Sie etwas unterzeichnen - besonders dann, wenn die Kontaktaufnahme nicht von Ihnen selbst ausging", fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen. Eine Beratung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens darf nur eine nach § 305 InsO anerkannte Stelle durchführen - und diese Stelle kann ihre Berechtigung gegenüber dem Schuldner auch nachweisen.
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Auch der Benzinpreis schoss regelrecht durch die Decke. Für einen Liter Super E10 müssen die Verbraucher aktuell 2,103 Euro bezahlen, das sind 27,6 Cent mehr als vor Wochenfrist.

Der Anstieg der Spritpreise ist auch auf die Entw ...

 Erst Schulden abbezahlen oder lieber sparen? Wie beides gut funktionieren kann. (memo_sanane, 04.03.2022)
ERST SCHULDEN ABBEZAHLEN ODER LIEBER SPAREN? WIE BEIDES GUT FUNKTIONIEREN KANN.
WAS TUN MIT DEM GELD, DAS AM ENDE DES MONATS ÜBRIGBLEIBT. DAS FRAGEN SICH IMMER WIEDER KUNDEN, DIE NICHT NUR SCHULDBETRÄGE ABZAHLEN, SONDERN AUCH ETWAS SPAREN WOLLEN. BEIDES IST MÖGLICH. EBENSO WIE EINE FINANZSANIERUNG, MIT DER SICH SCHULDEN EFFIZIENT ABBAUEN LASSEN UND NEGATIVE AUSWIRKUNGEN WIE DIE ZWANGSVOLLSTRECKUNG EINES ZAHLUNGSBEFEHLS VERHINDERN WERDEN KANN.


SO KÖNNEN SIE S ...

 Holger Schäfer (Hamm) über die erfolgreiche Reduzierung von Stress am Arbeitsplatz (prmaximus, 26.09.2021)
Die Digitalisierung macht das Arbeitsleben nicht nur einfacher, sondern auch schneller, weiß Holger Schäfer, CEO der Coldstore Hamm GmbH. Neue E-Mails sind innerhalb von Sekunden verfügbar, Mitarbeiterhandys fördern die Erreichbarkeit und zahlreiche Softwarelösungen erlauben das gleichzeitige Arbeiten an mehreren Fronten. Damit verbunden steigen aber auch die Erwartungen der Kunden und der Geschäftsführer an die Mitarbeiter. Eine eingegangene E-Mail sollte in kürzester Zeit abgearbeitet sein und ...

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Wege aus der Krise bei Überschuldung

 
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