Leseecke-online.de - Das Portal in dem man gerne liest
Datum: Montag, dem 20. Mai 2013
Thema: Handy Infos


Leseecke-online.de ist eine Internetseite, die den Usern Interessantes rund um Wirtschaft und Alltagsleben bietet. Dabei werden Themen aus Sicht der Politik und der Bürger beleuchtet und in verschiedenen Artikeln zusammengefasst. Außerdem kommen aktuell Buchvorstellungen unterschiedlicher Genres dazu, die zum Kaufen und Lesen animieren.

Die aktuelle Buchvorstellung

Der neueste Lesetipp behandelt eines der aktuellen Werke von Erfolgsautorin Hera Lind. Unter http://leseecke-online.de/buchvorstellung-hera-lind-die-erfolgsmasche/ gibt es eine Zusammenfassung des Buches rum die vergnüglich zu lesende Geschichte über die Vorurteile bezüglich der Leistungen von Mann und Frau. Ist es bei einer Zeitschriftenkolumne wirklich egal, ob sie von Männlein oder Weiblein geschrieben wurde? Wird die gleiche Arbeit mit Haushalt und Nachwuchs bei Männern höher bewertet? Lebt es sich als Mann leichter und erfolgreicher? All diese Fragen werden, in lustige Begebenheiten verpackt, mit einem ernsten Hintergrund erforscht.

Aber auch ganz andere Themen werden in der Leseecke an die Öffentlichkeit gebracht. So zum Beispiel der Streit um die Renten und die Gewinne der Lebensversicherungen. Der aktuellste Beitrag beschäftigt sich mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes, in dem es um Schadenersatz bei Ausfall von Telefon und Internet geht. Denn inzwischen zählt beides zu den alltäglich benötigten Dingen, auf die niemand unfreiwillig über längere Zeit verzichten muss.

So ist die Entscheidung über die Höhe zwar zum Landesgericht zurückverwiesen worden, aber es wurde zumindest festgelegt, dass für den Schadenersatz kein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss. Allerdings muss sich der Geschädigte anrechnen lassen, dass er einen Ausweich zur Verfügung hatte, wie beispielsweise das Handy bei Ausfall des Festnetztelefons. Eventuelle Mehrkosten müssen als Schaden erstattet werden.

Eine endgültige Entscheidung des Landgerichtes steht noch aus. Diese wird dann allerdings Vorbildcharakter haben, da es viele entsprechende Streitfälle gibt, in denen die Anbieter einen Schadenersatz stets ablehnten. Ist bei beruflicher Nutzung des Internets ein höherer Schaden nachweisbar, muss auch dieser ersetzt werden.

Markus Heckmann
c./o. maildrop24
Libanonstraße 85
70186 Stuttgart

(Weitere interessante Handy News, Infos & Tipps können Sie auch >> hier << lesen.)

Veröffentlicht von >> ManuelW << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Leseecke-online.de ist eine Internetseite, die den Usern Interessantes rund um Wirtschaft und Alltagsleben bietet. Dabei werden Themen aus Sicht der Politik und der Bürger beleuchtet und in verschiedenen Artikeln zusammengefasst. Außerdem kommen aktuell Buchvorstellungen unterschiedlicher Genres dazu, die zum Kaufen und Lesen animieren.

Die aktuelle Buchvorstellung

Der neueste Lesetipp behandelt eines der aktuellen Werke von Erfolgsautorin Hera Lind. Unter http://leseecke-online.de/buchvorstellung-hera-lind-die-erfolgsmasche/ gibt es eine Zusammenfassung des Buches rum die vergnüglich zu lesende Geschichte über die Vorurteile bezüglich der Leistungen von Mann und Frau. Ist es bei einer Zeitschriftenkolumne wirklich egal, ob sie von Männlein oder Weiblein geschrieben wurde? Wird die gleiche Arbeit mit Haushalt und Nachwuchs bei Männern höher bewertet? Lebt es sich als Mann leichter und erfolgreicher? All diese Fragen werden, in lustige Begebenheiten verpackt, mit einem ernsten Hintergrund erforscht.

Aber auch ganz andere Themen werden in der Leseecke an die Öffentlichkeit gebracht. So zum Beispiel der Streit um die Renten und die Gewinne der Lebensversicherungen. Der aktuellste Beitrag beschäftigt sich mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes, in dem es um Schadenersatz bei Ausfall von Telefon und Internet geht. Denn inzwischen zählt beides zu den alltäglich benötigten Dingen, auf die niemand unfreiwillig über längere Zeit verzichten muss.

So ist die Entscheidung über die Höhe zwar zum Landesgericht zurückverwiesen worden, aber es wurde zumindest festgelegt, dass für den Schadenersatz kein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss. Allerdings muss sich der Geschädigte anrechnen lassen, dass er einen Ausweich zur Verfügung hatte, wie beispielsweise das Handy bei Ausfall des Festnetztelefons. Eventuelle Mehrkosten müssen als Schaden erstattet werden.

Eine endgültige Entscheidung des Landgerichtes steht noch aus. Diese wird dann allerdings Vorbildcharakter haben, da es viele entsprechende Streitfälle gibt, in denen die Anbieter einen Schadenersatz stets ablehnten. Ist bei beruflicher Nutzung des Internets ein höherer Schaden nachweisbar, muss auch dieser ersetzt werden.

Markus Heckmann
c./o. maildrop24
Libanonstraße 85
70186 Stuttgart

(Weitere interessante Handy News, Infos & Tipps können Sie auch >> hier << lesen.)

Veröffentlicht von >> ManuelW << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln






Dieser Artikel kommt von Handy Infos & Handy News & Handy Tipps
http://www.handy-info-123.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.handy-info-123.de/modules.php?name=News&file=article&sid=7450