Ladenbesitzer setzt Preisvergleicher auf die Straße - so geht's aber nicht!
Datum: Dienstag, dem 25. Mai 2010
Thema: Handy Infos


billiger.de über die Rechte von Kunden und Ladenbesitzern in Sachen mobiler Preisvergleich

Karlsruhe, 25. Mai 2010__ Die Smartphone-Apps für mobile Preisvergleiche von billiger.de ermöglichen es einem Käufer, sich jederzeit und überall über die günstigsten Anbieter seines Wunschproduktes zu informieren. Eine praktische Sache - was aber, wenn man beim preisbewussten Shopping plötzlich rüde unterbrochen und unter Androhung polizeilicher Gewalt des Ladens verwiesen wird? Im stationären Handel sind Preisvergleicher anscheinend ungern gesehen, wie ein aktueller Vorfall verdeutlicht. Manch ein Ladenbesitzer schießt übereifrig über das Ziel hinaus - übertrieben und ohne gesetzliche Grundlage. "Wenn ein Kunde wegen des Scannens eines Barcodes, mit dem dann per App der Preisvergleich im Internet abgerufen werden kann, festgehalten und zur Löschung des ?Fotos" genötigt wird, dann ist das rechtswidrig. Ladenbesitzer haben nicht das Recht, unbescholtene Kunden aus dem Laden zu werfen oder gar ärgere Maßnahmen einzuleiten, nur weil dieser ein Produkt scannt um damit - später oder sofort - den Preis zu vergleichen", so Lars Bauer, CEO von billiger.de.

Jeder Verbraucher hat das Recht - auch direkt vor Ort in einem Geschäft - den Preis eines Produktes zu prüfen, um sich dann für den günstigsten Anbieter zu entscheiden. Natürlich dürfen sie dazu alle verfügbaren Informationen nutzen. Darunter fällt nicht nur der Produktname, auch der EAN-Code, der ein Produkt eindeutig identifiziert, kann dafür herangezogen werden. Da kein grundsätzliches Fotografier- oder Scan-Verbot im stationären Handel existiert, dürfen Preisbewusste mit ihrem Handy Barcodes scannen und diesen dann bei der Online-Recherche verwenden. Der Ladenbesitzer darf dies nicht verbieten - lediglich das Fotografieren in seinem Geschäft kann er mit ausdrücklichen Verboten untersagen.

Er ist also nicht berechtigt, Kunden festzuhalten, ihr Handy zu beschlagnahmen, Fotos löschen zu lassen, den Personalausweis zu verlangen, zu kopieren, oder die Taschen des Kunden zu durchsuchen. Mehr Informationen und Verhaltenstipps bietet billiger.de unter www.billiger.de/service/mobile_rechtlichetipps
billiger.de ist der erste deutsche Preisvergleich mit dem vom TÜV Süd vergebenen "s@fer-shopping"-Siegel. Die Plattform hilft dem Online-Shopper, die besten Angebote bei den vertrauenswürdigsten Shops zu finden. Detaillierte und übersichtlich aufbereitete Produktinformationen erleichtern dem Internet-Nutzer die Entscheidung zwischen Millionen von Angeboten aus mehreren tausend Shops. Das Spektrum reicht dabei von Handys, Laptops, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten, Unterhaltungsmedien bis hin zu Mode und Reisen. Für alles, was man im Internet kaufen kann, findet man bei billiger.de die besten Angebote. billiger.de tritt als neutraler und unabhängiger Anbieter des Preisvergleichs auf. Der Kauf der Produkte kommt zwischen den in das Online-Angebot eingebundenen Internet-Händlern und den Kunden zustande. Die Angebote werden stündlich aktualisiert, so dass für Händler und Internet-Nutzer die Transparenz und Übersicht im Online-Markt gewährleistet ist.
solute GmbH
Sandra Biermann
Zeppelinstraße 15
76185 Karlsruhe
01805-885520-5*

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Karlsruhe, 25. Mai 2010__ Die Smartphone-Apps für mobile Preisvergleiche von billiger.de ermöglichen es einem Käufer, sich jederzeit und überall über die günstigsten Anbieter seines Wunschproduktes zu informieren. Eine praktische Sache - was aber, wenn man beim preisbewussten Shopping plötzlich rüde unterbrochen und unter Androhung polizeilicher Gewalt des Ladens verwiesen wird? Im stationären Handel sind Preisvergleicher anscheinend ungern gesehen, wie ein aktueller Vorfall verdeutlicht. Manch ein Ladenbesitzer schießt übereifrig über das Ziel hinaus - übertrieben und ohne gesetzliche Grundlage. "Wenn ein Kunde wegen des Scannens eines Barcodes, mit dem dann per App der Preisvergleich im Internet abgerufen werden kann, festgehalten und zur Löschung des ?Fotos" genötigt wird, dann ist das rechtswidrig. Ladenbesitzer haben nicht das Recht, unbescholtene Kunden aus dem Laden zu werfen oder gar ärgere Maßnahmen einzuleiten, nur weil dieser ein Produkt scannt um damit - später oder sofort - den Preis zu vergleichen", so Lars Bauer, CEO von billiger.de.

Jeder Verbraucher hat das Recht - auch direkt vor Ort in einem Geschäft - den Preis eines Produktes zu prüfen, um sich dann für den günstigsten Anbieter zu entscheiden. Natürlich dürfen sie dazu alle verfügbaren Informationen nutzen. Darunter fällt nicht nur der Produktname, auch der EAN-Code, der ein Produkt eindeutig identifiziert, kann dafür herangezogen werden. Da kein grundsätzliches Fotografier- oder Scan-Verbot im stationären Handel existiert, dürfen Preisbewusste mit ihrem Handy Barcodes scannen und diesen dann bei der Online-Recherche verwenden. Der Ladenbesitzer darf dies nicht verbieten - lediglich das Fotografieren in seinem Geschäft kann er mit ausdrücklichen Verboten untersagen.

Er ist also nicht berechtigt, Kunden festzuhalten, ihr Handy zu beschlagnahmen, Fotos löschen zu lassen, den Personalausweis zu verlangen, zu kopieren, oder die Taschen des Kunden zu durchsuchen. Mehr Informationen und Verhaltenstipps bietet billiger.de unter www.billiger.de/service/mobile_rechtlichetipps
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