Informationen zum pfändungssicheren Konto (P-Konto) trotz negativer bzw. ohne Schufa
Datum: Montag, dem 11. April 2011
Thema: Handy Infos


Seit dem 01.07.2010 ist das "Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutz" In Kraft getreten. Seitdem besteht die Möglichkeit, ein bestehendes Konto in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln zu lassen bzw. gleich ein als P-Konto geführtes Konto zu eröffnen.

Pfändungssicheres Konto trotz negativer bzw. ohne Schufa - Informationen zum P-Konto!

Seit dem 01.07.2010 ist das "Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutz" In Kraft getreten. Seitdem besteht die Möglichkeit, ein bestehendes Konto in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln zu lassen bzw. gleich ein als P-Konto geführtes Konto zu eröffnen.

Was versteht man genau unter einem P-Kontö

* Gesetzlicher Pfändungsschutz für Ihr Konto
* Beträge bis 985,15 Euro können nicht gepfändet werden (sind Kinder vorhanden, wird dieser Betrag weiter aufgestockt)
* Bis zur Höhe der Pfändungsgrenze kann problemlos am elektronischen Zahlungsverkehr teilgenommen werden
* Das P-Konto wird ohne Schufa Prüfung eingerichtet
* Es ist auch kein Gerichtsbeschluss nötig, um ein P-Konto einzurichten
* Es erfolgt bei einem Pfändungsversuch keine Kontosperrung
* Auch Selbständige können ein P-Konto bekommen
* Mehr als 1 Pfändungsschutzkonto pro Person ist allerdings nicht zugelassen

Auch über unser Portal können Sie problemlos ein P-Konto beantragen. Dazu schauen Sie bitte hier:

http://www.leben-ohne-schufa.de/p-konto.htm

Für die bei uns angebotenen P-Konto Varianten erfolgt der gesamte Ablauf online: Registrierung, Kontoführung und Kontoverwaltung schnell und diskret über das Internet ohne bei Banken direkt vorzusprechen oder um ein P-Konto betteln zu müssen!

Des weiteren dient eine MasterCard Kreditkarte zur Teilnahme am Zahlungsverkehr, was bei einem P-Konto nicht selbstverständlich ist.

Weitere Informationen zum P-Konto erhalten Sie hier:

http://www.leben-ohne-schufa.de/p-konto.htm

Ihr
leben-ohne-schufa
Portal
http://www.leben-ohne-schufa.de

Konto - Kreditkarte - Kredit - Handy - Alles ohne Schufa! Werden Sie wieder voll geschäftsfähig. Sie stehen bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunft auf der Negativliste? Sie bekommen kein eigenes Girokonto oder keine Kreditkarte? Wir können Ihnen helfen! Wir sind Ihr Spezialist für Konten, Kreditkarten, Handyverträge und Kredite ohne Schufa! Ob nun ein Girokonto in Deutschland, der Schweiz oder in Österreich. Ob Visa Karte oder Mastercard. Bei uns erhalten Sie alles ohne Schufa. Testen Sie uns!
Leben ohne Schufa
Sven Erfurt
Südstr. 115
59227 Ahlen
info@leben-ohne-schufa.de
03212-1023241
http://www.leben-ohne-schufa.de

(Interessante Handy News, Infos & Tipps @ http://www.handy-info-123.de.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Seit dem 01.07.2010 ist das "Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutz" In Kraft getreten. Seitdem besteht die Möglichkeit, ein bestehendes Konto in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln zu lassen bzw. gleich ein als P-Konto geführtes Konto zu eröffnen.

Pfändungssicheres Konto trotz negativer bzw. ohne Schufa - Informationen zum P-Konto!

Seit dem 01.07.2010 ist das "Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutz" In Kraft getreten. Seitdem besteht die Möglichkeit, ein bestehendes Konto in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln zu lassen bzw. gleich ein als P-Konto geführtes Konto zu eröffnen.

Was versteht man genau unter einem P-Kontö

* Gesetzlicher Pfändungsschutz für Ihr Konto
* Beträge bis 985,15 Euro können nicht gepfändet werden (sind Kinder vorhanden, wird dieser Betrag weiter aufgestockt)
* Bis zur Höhe der Pfändungsgrenze kann problemlos am elektronischen Zahlungsverkehr teilgenommen werden
* Das P-Konto wird ohne Schufa Prüfung eingerichtet
* Es ist auch kein Gerichtsbeschluss nötig, um ein P-Konto einzurichten
* Es erfolgt bei einem Pfändungsversuch keine Kontosperrung
* Auch Selbständige können ein P-Konto bekommen
* Mehr als 1 Pfändungsschutzkonto pro Person ist allerdings nicht zugelassen

Auch über unser Portal können Sie problemlos ein P-Konto beantragen. Dazu schauen Sie bitte hier:

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Für die bei uns angebotenen P-Konto Varianten erfolgt der gesamte Ablauf online: Registrierung, Kontoführung und Kontoverwaltung schnell und diskret über das Internet ohne bei Banken direkt vorzusprechen oder um ein P-Konto betteln zu müssen!

Des weiteren dient eine MasterCard Kreditkarte zur Teilnahme am Zahlungsverkehr, was bei einem P-Konto nicht selbstverständlich ist.

Weitere Informationen zum P-Konto erhalten Sie hier:

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